Weiterbildung im Unternehmen

Qualifizierungs­chancengesetz

Unternehmen können Beschäftigte für neue Aufgaben qualifizieren und dabei Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt erhalten.

Förderung verstehen

01 / Für wen?

Passt das
zu dir?

Die Beschäftigtenförderung ist besonders interessant für …

01

Unternehmen im Wandel

deren Tätigkeiten sich durch Digitalisierung, Technologie oder neue Geschäftsmodelle verändern.

02

Beschäftigte mit Weiterbildungsbedarf

die für ihre aktuelle oder eine zukünftige Aufgabe zusätzliche berufliche Kompetenzen benötigen.

03

kleine und mittlere Betriebe

die Qualifizierung strategisch nutzen möchten und von höheren Förderquoten profitieren können.

04

geringqualifizierte Beschäftigte

die einen Berufsabschluss nachholen oder eine abschlussbezogene Qualifizierung absolvieren möchten.

02 / Leistungen

Was wird
bezahlt?

Die konkrete Förderhöhe hängt von Betrieb, Person und Weiterbildung ab.

01

Lehrgangskosten

Bei weniger als 50 Beschäftigten sollen bis zu 100 %, bei weniger als 500 Beschäftigten 50 % und ab 500 Beschäftigten 25 % übernommen werden.

02

Arbeitsentgelt

Für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sind je nach Betriebsgröße Zuschüsse von bis zu 75 %, 50 % oder 25 % möglich.

03

Besondere Fälle

Für berufsabschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter können Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % gefördert werden.

04

Weitere Kosten

Zusätzliche Fahrt-, Kinderbetreuungs- oder behinderungsbedingte Kosten können ebenfalls berücksichtigt werden.

03 / Ablauf

Schritt für Schritt
zur Förderung.

  1. 01

    Bedarf klären

    Unternehmen und Beschäftigte definieren gemeinsam, welche neuen Anforderungen entstehen und welches Bildungsziel dazu passt.

  2. 02

    Arbeitgeber-Service kontaktieren

    Der Betrieb lässt sich vor Anmeldung und Kursbeginn durch die Agentur für Arbeit beraten.

  3. 03

    Förderfähigkeit prüfen

    Die Weiterbildung muss in der Regel mehr als 120 Stunden umfassen und über eine kurze, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.

  4. 04

    Unterlagen einreichen

    Der Betrieb reicht den Antrag sowie die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, Kurs und Bildungsträger vollständig ein.

  5. 05

    Entscheidung abwarten

    Erst nach Abstimmung mit der Agentur für Arbeit sollte die Teilnahme verbindlich vereinbart und gestartet werden.

04 / Tipps

Gut vorbereitet
ins Gespräch.

Frühzeitig planen

Plane Beratungs- und Bearbeitungszeit ein und kontaktiere den Arbeitgeber-Service vor einer verbindlichen Kursbuchung.

Mehrere Personen bündeln

Bei vergleichbarem Weiterbildungsbedarf kann für mehrere Beschäftigte ein Sammelantrag möglich sein.

Zukunftsnutzen zeigen

Beschreibe konkret, welche veränderten Aufgaben nach der Qualifizierung übernommen werden können.

Zulassung prüfen

Für die Basisförderung müssen Bildungsträger und Maßnahme zugelassen sein; gesetzlich vorgeschriebene Schulungen sind ausgeschlossen.

05 / Weiterbildungen

Direkt zur passenden
Weiterbildung.

Diese Weiterbildungen sind bei uns als förderfähig gekennzeichnet. Auf der Kursseite findest du alle Inhalte, Eckdaten und das passende Beratungsformular.

06 / Wichtig

Noch wichtig
zu wissen.

01

Gemeinsamer Weg

Die Förderung im bestehenden Arbeitsverhältnis erfolgt gemeinsam mit dem Betrieb; regelmäßig ist eine Kostenbeteiligung vorgesehen.

02

Förderquoten sind Richtwerte

Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls über Voraussetzungen und tatsächliche Höhe.

03

Qualifizierungsgeld

Bei starkem strukturwandelbedingtem Bedarf größerer Beschäftigtengruppen kann alternativ Qualifizierungsgeld infrage kommen.